Als Rechtsberatung kann ich dazu nichts sagen. Aber Prinzipiell bedeutet eine Veranstaltung nicht das das Persönlichkeitsrecht (u.A. das recht am eigenen Bild) ausgesetzt wird. Es gibt lediglich schwanken, die das in bestimmten fällen ohne Zustimmung erlauben.
Hierbei kommt es aber auch sehr stark auf die Art des Fotos/ Videos an.
Wenn jemand auf der Leipziger Buchmesse durch den Eingang geht und von oben filmt oder Fotografiert jemand die Menschenmasse ist es kaum eine Möglichkeit etwas dagegen zu unternehmen, das das veröffentlicht wird.
Wenn man im Hintergrund zu sehen ist ist es schon ehr möglich recht zu bekommen wenn man die Veröffentlichung verhindern will. Aber wie groß die chance auf einen Erfolg vor einem Gericht ist hängt von verdammt vielen dingen ab.
Wenn jemand mit nem Fetten zoom genau die eigene Person heraus pickt oder man nahezu Bildfüllend abgelichtet wird kann man dagegen schon ehr mit erfolg rechnen. Hat man sich für das Bild Extra in Pose gestellt kann dies aber als Zustimmung gewertet werden. Wurde man dagegen ohne sein wissen fotografiert hat man wirklich gute Chancen auf erfolg. Garantiert ist dieser jedoch selbst dann nicht. (Ich kenne mich z.B. nicht mit dem Presserecht aus) Ausserdem muss man privat klagen, da dies in der Regel keine Straftaten sind und es ins Privatrecht fällt.
Spätestens wenn eine Einzelperson oder eine abgetrennte Gruppe gezielt hervorgehoben werden würde ich mir jedoch immer das OK einholen.
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