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Fallbeispiel: Einer Mutter wurde das Kind weggenommen, bevor es nicht mal 1 Jahr alt wurde. Sie verlor auch bei allen folgenden Kindern das Sorgerecht. Nach dem 5. Kind wurde gerichtlich eine Sterilisation angeordnet. - Was sind deine Gedanken dazu?

Eine Zwangssterilisation ist in Deutschland nach den Artikeln Art.1undArt.2desGrundgesetzesunzulässig und gilt nach§225desStrafgesetzbuchsals schwereKörperverletzung.
DasBetreuungsgesetzvom 1. Januar 1992 verbietet die Sterilisation im Interesse der Allgemeinheit oder im Interesse von Familienangehörigen. Eine Sterilisation gegen den Willen des Betroffenen ist in derBundesrepublik Deutschlandverboten, weder die Eltern noch das Kind selbst können darineinwilligen(§ 1631cBGB).

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