Nein "Fuckboy", du bist über 18. Wenn du sexuell aktiv mit einer unter 16 bist, ist das Verführung Minderjähriger, und somit strafbar. Erkundige dich mal. Wenn dich die Eltern anzeigen, kann das 3-5 Jahre knast für dich.
Wenn wir jetzt schon mit sowas anfangen möchte ich das du dir mal Paragraph 182 StGB durchliest. Eine von ihr freiwillige sexuelle Handlung würde hier unter Absatz 3 fallen und wäre somit nur strafbar wenn ich über 21 bin. Deine Aussage ist also leider falsch.