Wenn die Benutzung öffentlicher Straßen, Verkehrsmittel, Toiletten, ... für einen Voluntaristen, … kein "moralisches Problem” darstellt… … wie sieht es dann mit dem Besuchen von öffentlichen Universitäten (und vllt gar mit dem Nutzen öffentlicher Gelder wie etwa Hartz IV) aus?
Das hängt von den zur Verfügung stehenden Alternativen ab und von dem Maß an Wahlfreiheit zwischen diesen Alternativen. Was wäre z.B. die Alternative zur Wasserversorgung über die Stadtwerke? Einen Brunnen zu bauen? Sein Wasser aus einem Fluss zu schöpfen, zu filtern und abzukochen?
Wenn es keine frei zu wählende Alternative zu öffentlichen Universitäten gibt, um einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen und seine Berufschancen dadurch zu wahren oder zu erhöhen, dann ist die Situation vergleichbar mit der der Wasserversorgung durch die Stadtwerke. Der Preis für die Alternativen ist zu hoch.
Im Fall von Hartz IV gibt es die Alternative, sich eine Arbeit zu suchen. Hier ist der Preis für die Entscheidung pro Hartz IV durch die Selbsterniedrigung und den weitgehend über die finanzielle Situation herbeigeführten Ausschluss aus dem öffentlichen Leben sogar sehr viel höher.
Das Problem bei Benutzung öffentlicher Einrichtungen, dass der Räuber die Nutzung des Raubgutes durch den Beraubten als Rechtfertigung dafür verwendet, den Beraubten weiter zu berauben, bleibt deswegen selbstverständlich weiterhin bestehen. Am Ende obliegt es dem Einzelnen, seine Handlungsmöglichkeiten so gut wie möglich auszuloten, zu gewichten und sich stets für die jeweils möglichst freiheitliche Lösung zu entscheiden.
Wenn es keine frei zu wählende Alternative zu öffentlichen Universitäten gibt, um einen höheren Bildungsabschluss zu erreichen und seine Berufschancen dadurch zu wahren oder zu erhöhen, dann ist die Situation vergleichbar mit der der Wasserversorgung durch die Stadtwerke. Der Preis für die Alternativen ist zu hoch.
Im Fall von Hartz IV gibt es die Alternative, sich eine Arbeit zu suchen. Hier ist der Preis für die Entscheidung pro Hartz IV durch die Selbsterniedrigung und den weitgehend über die finanzielle Situation herbeigeführten Ausschluss aus dem öffentlichen Leben sogar sehr viel höher.
Das Problem bei Benutzung öffentlicher Einrichtungen, dass der Räuber die Nutzung des Raubgutes durch den Beraubten als Rechtfertigung dafür verwendet, den Beraubten weiter zu berauben, bleibt deswegen selbstverständlich weiterhin bestehen. Am Ende obliegt es dem Einzelnen, seine Handlungsmöglichkeiten so gut wie möglich auszuloten, zu gewichten und sich stets für die jeweils möglichst freiheitliche Lösung zu entscheiden.