was hatte jesus gegen tanzen?
Jesus hatte nichts dagegen, aber die Beamten in den Ministerien haben was dagegen, deshalb haben sie auch dieses Gesetz ausgearbeitet:
ArbZ 1.3.1
Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG)
in der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. Nr. 17, S. 450)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. Nr. 22, S. 1034)
in Kraft getreten am 5. Dezember 2015
(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) sind verboten:
1 öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
hinausgehen;
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höhe-
ren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis
13 Uhr.
Die Veranstaltungsverbote nach Satz 1 beginnen am Karfreitag um 0 Uhr und am Totengedenktag um 5 Uhr
ArbZ 1.3.1
Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz – FTG)
in der Fassung vom 8. Mai 1995 (GBl. Nr. 17, S. 450)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. Dezember 2015 (GBl. Nr. 22, S. 1034)
in Kraft getreten am 5. Dezember 2015
(1) Am Karfreitag und am Totengedenktag (Sonntag vor dem 1 Advent) sind verboten:
1 öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb
hinausgehen;
2. sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höhe-
ren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;
3. öffentliche Sportveranstaltungen am Karfreitag während des ganzen Tages, am Totengedenktag bis
13 Uhr.
Die Veranstaltungsverbote nach Satz 1 beginnen am Karfreitag um 0 Uhr und am Totengedenktag um 5 Uhr
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Jesus
et immutati