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Seltsam, seltsam, meine letzte Antwort auf @Mondknospe ist aus meinem Profil ohne mein Zutun verschwunden. So etwas verlangt nach Wiederholung...
Das Begeben in die Öffentlichkeit erlaubt nicht der Öffentlichkeit unbegrenzten oder gar ungewollten Zugriff oder weiteres auf eine Person. Klassische Täter-Opfer-Umkehr.
Von einem "unbegrenzten oder gar ungewollten Zugriff" kann nicht die Rede sein, zumal auch die Steigerung nicht stimmt; ein bestimmter Zugriff, der regelkonform läuft, ist möglich und wer sich in die Öffentlichkeit begibt, muss damit leben. Wem dieser regelkonforme "Zugriff" schon ungewollt ist, der muss zuhause bleiben ;)
Am Beispiel:
Jemand geht im Park spazieren und wird von einem Fotografen fotografiert, der den Park fotografiert und die Allee, in der sich diese Person befindet. Diese Person muss mit diesem "Zugriff" leben, wenn sie nicht angezoomt wurde, sondern nur ein Teil des Alleefotos ist. Dieses Foto wird nun wieder veröffentlicht und eine andere Person sieht das Foto und erkennt darauf die Person. So etwas kann und darf passieren.
Wird aber diese Person fotografisch hervorgehoben und die Allee zur Nebensächlichkeit verletzt das die Regeln der Fotografie hinsichtlich des Rechts auf das eigene Bild.
Im ersten Fall von einem "Täter-Opfer"-Verhältnis zu sprechen, ist selbst ein "Zugriff" in Form einer Unterstellung, da es nicht darum geht, jemandem zu schaden. Nur weil jemand seinen selbst erklärten Willen, der den Regeln der Kunst, Öffentlichkeit und Publikationen widerspricht und dem diese Regeln egal sind, Hauptsache, sein Wille zählt, -nur weil jemand diesen seinen Willen nicht bekommt, ist er kein Opfer.
Deine Unterstellung liegt in dem Attribut "unbegrenzt"! Ich behaupte nicht, dass die Öffentlichkeit unbegrenzt Zugriff auf Personen in der Öffentlichkeit hat! Das ist auch gesetzlich geregelt. Nur weil aber jemand seinen Willen nicht bekommt, lässt sich das nicht als "unbegrenzten Zugriff" auf die Rechte dieser Person darlegen. Das ist mit Verlaub echter Quatsch!
Die zweite Frage diesbezüglich, möchte ich hier der Vollständigkeit halber zitieren, ohne groß darauf einzugehen, denn ganz klar sind meine vorangegangenen Ausfürhungen nicht verstanden worden; was im Folgenden gesagt ist, trifft, auf meine Arbeit und Texte nicht zu:
«Es besteht ein logischer Zusammenhang. Im 1. Fall wird ein potenzielles "MEIN Werk=MEINE Regeln" zur Allmachtsstellung & Arroganz erklärt, während im anderen Fall ein tatsächliches "MEIN Werk=MEINE Regeln" in Kombination mit dem Hinwegsetzen über den kommunizierten Willen einer Person stattfindet.»
Um welchen «kommunizierten Willen» soll es sich denn handeln?
Das Begeben in die Öffentlichkeit erlaubt nicht der Öffentlichkeit unbegrenzten oder gar ungewollten Zugriff oder weiteres auf eine Person. Klassische Täter-Opfer-Umkehr.
Von einem "unbegrenzten oder gar ungewollten Zugriff" kann nicht die Rede sein, zumal auch die Steigerung nicht stimmt; ein bestimmter Zugriff, der regelkonform läuft, ist möglich und wer sich in die Öffentlichkeit begibt, muss damit leben. Wem dieser regelkonforme "Zugriff" schon ungewollt ist, der muss zuhause bleiben ;)
Am Beispiel:
Jemand geht im Park spazieren und wird von einem Fotografen fotografiert, der den Park fotografiert und die Allee, in der sich diese Person befindet. Diese Person muss mit diesem "Zugriff" leben, wenn sie nicht angezoomt wurde, sondern nur ein Teil des Alleefotos ist. Dieses Foto wird nun wieder veröffentlicht und eine andere Person sieht das Foto und erkennt darauf die Person. So etwas kann und darf passieren.
Wird aber diese Person fotografisch hervorgehoben und die Allee zur Nebensächlichkeit verletzt das die Regeln der Fotografie hinsichtlich des Rechts auf das eigene Bild.
Im ersten Fall von einem "Täter-Opfer"-Verhältnis zu sprechen, ist selbst ein "Zugriff" in Form einer Unterstellung, da es nicht darum geht, jemandem zu schaden. Nur weil jemand seinen selbst erklärten Willen, der den Regeln der Kunst, Öffentlichkeit und Publikationen widerspricht und dem diese Regeln egal sind, Hauptsache, sein Wille zählt, -nur weil jemand diesen seinen Willen nicht bekommt, ist er kein Opfer.
Deine Unterstellung liegt in dem Attribut "unbegrenzt"! Ich behaupte nicht, dass die Öffentlichkeit unbegrenzt Zugriff auf Personen in der Öffentlichkeit hat! Das ist auch gesetzlich geregelt. Nur weil aber jemand seinen Willen nicht bekommt, lässt sich das nicht als "unbegrenzten Zugriff" auf die Rechte dieser Person darlegen. Das ist mit Verlaub echter Quatsch!
Die zweite Frage diesbezüglich, möchte ich hier der Vollständigkeit halber zitieren, ohne groß darauf einzugehen, denn ganz klar sind meine vorangegangenen Ausfürhungen nicht verstanden worden; was im Folgenden gesagt ist, trifft, auf meine Arbeit und Texte nicht zu:
«Es besteht ein logischer Zusammenhang. Im 1. Fall wird ein potenzielles "MEIN Werk=MEINE Regeln" zur Allmachtsstellung & Arroganz erklärt, während im anderen Fall ein tatsächliches "MEIN Werk=MEINE Regeln" in Kombination mit dem Hinwegsetzen über den kommunizierten Willen einer Person stattfindet.»
Um welchen «kommunizierten Willen» soll es sich denn handeln?